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Unterordnung

 

Die Begleithundeprüfung oder auch Begleithundprüfung ist eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten im Alltag (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.
Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport,
wie z. B. Agility, Obedience, VPG,  Turnierhundesport (THS) oder Fährtenarbeit (FH).
Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema.
Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine,


Durchgehen einer Menschengruppe,

Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen.

Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel

und Anhalten.


Außerdem muss der Hund, während ein anderer Hundeführer seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von ca. 30 Metern zu seinem Hundeführer abliegen.

Des Weiteren wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Vierbeiners gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.

Bei der Begleithundeprüfung muss der Hundführer mit seinem Hund ein bestimmtes Prüfungsschema einhalten.

Dieses Schema muss sowohl mit angeleinten Hund wie auch in Freifolge gelaufen werden.






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